Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Citythriller GmbH

Sehr geehrter Kunde, wir setzen unser Wissen und Können ein, um Ihre Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen Citythriller GmbH, Tiergartenstraße 13, 51145 Köln (im folgenden „Citythriller“ genannt“) und deren Kunden geschlossenen Verträge über die Erbringung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt).
1.2 Kunde von Citythriller kann entweder ein einzelner Teilnehmer an einer solchen Veranstaltung sein oder aber ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. eine sonstige Person, die einen oder mehrere Teilnehmer (Gruppe) zu einer Veranstaltung von Citythriller anmeldet. In den letztgenannten Fällen stellt der Anmelder sicher und garantiert gegenüber Citythriller, dass die von ihm gemeldeten Teilnehmer mit der Anmeldung und den AGB einverstanden sind.
1.3 Bei den Veranstaltungen von Citythriller gibt es zudem auf einen bestimmten Teilnehmerkreis begrenzte (sog. „geschlossene“ oder „exklusive“) Veranstaltungen, die individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sind, und sog. „offene Veranstaltungen“, an denen grundsätzlich einzelne Kunden ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe teilnehmen können. Bei offenen Veranstaltungen kann der Kunde auch einen anderen Teilnehmer entsenden.
1.4 Die Leistungen von Citythriller können zudem (je nach Auftrag) die Erbringung von „Eigenleistungen“, die Beauftragung von „Drittleistungen“ oder die Vermittlung von „Fremdleistungen“ beinhalten: Im ersten Fall („Eigenleistungen“) erbringt Citythriller die Leistungen selbst oder durch eigene Schauspieler, z.B. die Organisation und Durchführung der jeweiligen Citythriller- Veranstaltung, Beauftragung und Einbindung der Schauspieler, Erstellung von Werbematerialien und Broschüren oder Festlegung einer individuellen Agenda. Im Fall der Einschaltung Dritter erfolgt die Beauftragung dieser Dritten entweder im Namen und im Auftrag von Citythriller („Drittleistungen“) oder namens und im Auftrag des Kunden („Fremdleistungen“). Dies ist in der Auftragsbestätigung von Citythriller kenntlich gemacht. Die Fremdleistungen betreffen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten und/oder Fahrzeugen, das Catering sowie sonstige Gastronomiedienstleistungen. Die Erbringung von Fremdleistungen ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Leistungen von Citythriller. Mit der Auswahl des Dritten und der Vermittlung der Fremdleistung ist die von Citythriller geschuldete Leistung erbracht.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von Citythriller sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens Citythriller per Post, Fax oder E-Mail (nachfolgend Auftragsbestätigung) unter Einbeziehung dieser AGB zustande.
2.3 Soweit Drittleistungen vereinbart sind, beauftragt Citythriller diese Leistungen nach erfolgter Auftragsbestätigung beim Dritten im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden.
2.4 Die Beauftragung von Fremdleistungen erfolgt namens, in Vollmacht und im Auftrag des Kunden. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über Fremdleistungen bestehen allein zwischen dem Kunden und dem Dritten; Citythriller wird hierbei nur als Vermittler tätig.
3. Leistungsumfang
3.1 Für den Umfang der von Citythriller zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail von Citythriller maßgeblich.
3.2 Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.3 Citythriller ist berechtigt, frei zu bestimmen, welche und wie viele Personen (Schauspieler) eingesetzt werden bzw. welches Stück gespielt wird.
3.4 Citythriller ist zu Teilleistungen berechtigt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Leistungen von Citythriller ist vom Kunden die in der Auftragsbestätigung genannte Vergütung zu entrichten. Bei Drittleistungen sind die von Citythriller verauslagten Kosten (nach vorher vorgelegtem Kostenrahmen) zu ersetzen. Ergänzend gelten die bei Auftragserteilung geltenden Vergütungssätze von Citythriller und/oder des Dritten. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die in der Auftragsbestätigung festgelegte Vergütung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Citythriller ist zudem berechtigt, insbesondere bei hohen Drittleistungen, einen Vorschuss von 50 % zu verlangen.
4.3 Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung/Buchungsbestätigung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
4.3.3 Liegen zwischen Buchungs- und Veranstaltungstag weniger als 10 Kalendertage, so verkürzt sich das Zahlungsziel. Der Ticketpreis ist dann spätestens 2 Werktage vor der gebuchten Veranstaltung fällig.
4.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber Citythriller nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Citythriller anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Die Erbringung von Fremdleistungen wird dem Kunden grundsätzlich von dem Dritten direkt in Rechnung gestellt.
5. Storno
5.1 Citythriller ist bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl für offene Veranstaltungen berechtigt, die Veranstaltung spätestens 3 Wochen vor dem eigentlichen Termin abzusagen.
5.2 Bei einer von Citythriller zu vertretenden Nichtdurchführung einer Veranstaltung erhält der Kunde einen 3 Jahre gültigen Gutschein für die erneute Buchung, kann kostenlos auf einen anderen verfügbaren Termin umbuchen oder erhält den Ticketpreis zurück.
5.3 Der Kunde hat das Recht, einen Veranstaltungstermin zu stornieren. Citythriller ist allerdings berechtigt, eine Stornogebühr einzubehalten bzw. zu berechnen. Stornierungen in den ersten 14 Tagen nach Buchung sind kostenfrei, wenn der gebuchte Spieltermin nicht in diesen 14 Tagen liegt.
Ansonsten gilt:
- bis 8 Wochen vor Spieltermin: 25% des Ticketpreises
- bis 3 Wochen vor Spieltermin: 50% des Ticketpreises
- danach: 100% des Ticketpreises Berechnungsgrundlage ist der Tag der Kenntnisnahme durch Citythriller (z. B. durch Mail, Fax, Brief)
5.4 Dritt- und/oder Fremdleistungen oder vergebliche Aufwendungen, die nicht mehr (vollständig) storniert werden können, sind vom Kunden u. U. an Dritte zu erstatten.
5.5 Dem Kunden bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige in der Auftragsbestätigung dargestellten Mitwirkungspflichten einzuhalten. Dies sind bei geschlossenen Veranstaltungen insbesondere die unverzügliche Prüfung und Freigabe im Fall von Gestaltungsalternativen und Vorschlägen.
6.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr.
6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht gestört wird. Citythriller hat insoweit ein „Hausrecht“, insbesondere wenn es um den Schutz anderer Kunden oder Dritter bei der Veranstaltung geht.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von Citythriller Folge zu leisten. Bei nachhaltiger Störung der Veranstaltung durch den Kunden oder bei übermäßiger Alkoholisierung ist Citythriller berechtigt, den Kunden von einer weiteren Teilnahme auszuschließen; der Anspruch von Citythriller auf die vereinbarte Vergütung bleibt bestehen.
7. Fotos und Filmaufnahmen
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Veranstaltung – insbesondere von den Schauspielern - Fotos oder sonstige Aufnahmen zu machen, welche die Rechte der anderen Teilnehmer verletzen oder welche dazu geeignet sein können, die Rechte von Citythriller nach Ziffer 8 zu gefährden.
7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass auf den Veranstaltungen von Citythriller teilweise Aufnahmen (Fotos, Video) gemacht werden und diese auch zu Werbezwecken von Citythriller verwendet werden können. Der Kunde ist berechtigt, sein diesbezügliches Einverständnis für die Zukunft zu widerrufen.
8. Urheberrechte
8.1 Der Kunde und Citythriller sind sich darüber einig, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung von Citythriller erbrachten Leistungen (es sei denn, es handelt sich nachweislich um nicht schutzfähige Leistungen) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz und Wettbewerbsrecht, geschützt sind.
8.2 Sämtliche Rechte an allen schutzfähigen Leistungen (einschließlich Angebot, Präsentation und Vorführung sowie Ideen und Gestaltung) stehen ausschließlich Citythriller zu.
9. Haftung
9.1 Citythriller übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Dritte bei der Erbringung von Fremdleistungen entstehen.
9.2 Citythriller haftet im Fall einer Verletzung ihrer Pflichten für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.
9.3 Für sonstige Schäden haftet Citythriller im Fall einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern sich nicht aus einer von Citythriller übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
9.3.1 Citythriller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
- für Schäden, die durch arglistiges Verhalten seitens Citythriller verursacht wurden;
- für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Citythriller oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.3.2 Citythriller haftet für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur begrenzt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
9.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Citythriller ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Köln, sofern in der Auftragsbestätigung kein abweichender Erfüllungsort festgelegt ist.
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
10.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben). Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform abbedungen werden soll.
Stand Oktober 2020