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AGBs Sehr geehrter Kunde, wir setzen unser Wissen und Können ein, um Ihre Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen.
Die wirksam einbezogenen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen werden Inhalt des zwischen uns, der Firma "Citythriller", Andreas Höltl, Berrenratherstrasse 471, 50937 Köln, nachstehend Veranstalter genannt, und jedem einzelnen Teilnehmer, nachstehend "Kunde" abgekürzt, im Falle der Buchung zustande kommenden Veranstaltungsvertrages.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen 01. Abschluss des Vertrages 1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Anmeldung muss auf dem dafür vorgesehenen Vordruck erfolgen. Für Nachteile, die dem Kunden aus unvollständigen, fehlerhaften oder unleserlichen Angaben entstehen, haftet der Veranstalter nicht. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Veran-staltungsvertragsbedingungen als verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Bestätigung erhält der Kunde erst dann, wenn gewährleistet ist, dass der Veranstalter alle angebotenen Leistungen erbringen kann.
1.3 Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Regelungen wie folgt zustande: Der Veranstalter nimmt für den Kunden eine für den Veranstalter verbindliche Reservierung (Option) vor und leitet dem Kunden ein Anmeldeformular und die Veranstaltungsbedingungen zu. Übermittelt der Kunde spätestens innerhalb einer Woche nach Optionsvornahme (persönlich, per Post, per Fax) die Anmeldung an den Veranstalter, gestaltet sich der Buchungsablauf wie oben. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für den Veranstalter und den Kunden.
1.4 Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zum Erreichen der Höchstteilnehmerzahl berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen ist nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Interessenten ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
02. Anzahlung und Restzahlung 2.1 Mit Vertragsschluss und Übersendung der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Endpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 50% des Veranstaltungspreises.
2.2 Der Restbetrag ist von dem Kunden sofort nach Eingang der Rechnung, spätestens jedoch eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
2.3 Bei Buchungen kürzer als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
2.4 Alle Zahlungen sind auf das in der Veranstaltungsbestätigung angegebene Konto einzuzahlen.
2.5 Ohne vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Endpreises haben Sie keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Veranstaltungsleistungen. In diesem Fall sind wir zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren berechtigt.
03. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Veranstaltungsbeschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben oder sonstiger Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Sonstige Abänderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
04. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Der Ausfall von eingeladenen Schauspielern berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Veranstaltungspreises. Bei solch einem Ausfall stellen wir unverzüglich Ersatz, um die angebotenen Veranstaltungen durchführen zu können.
05. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Veranstaltung zurück treten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht oder nicht rechtzeitig zur Veranstaltung, so kann der Veranstalter Ersatz für die bereits getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Endpreis pauschalieren:
- bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung 10%
- 29. bis 22. Tag vor der Veranstaltung 25%
- 21. bis 15. Tag vor der Veranstaltung 35%
- 14. bis 7. Tag vor der Veranstaltung 40%
- ab 6. Tag vor der Veranstaltung 50%
- am Veranstaltungstag 100%
Die Geltendmachung von weitergehenden Ersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Kunde nach Genehmigung des Veranstalters durch eine andere Person ersetzen lassen. In diesem Fall sind wir ebenfalls berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Endpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
06. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann insbesondere in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
- a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters oder zu seiner Vertretung berufener Personen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Der Veranstalter ist gleichfalls berechtigt, den Termin für die Veranstaltung bei schlechter Wetterlage und vorheriger Absprache mit dem Kunden zu verlegen. - b) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder benötigten und festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Endpreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten. - c) bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Veranstaltungspreis unverzüglich zurück.
07. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
08. Haftung des Veranstalters 8.1 Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir selbst haften nicht für die Erbringung möglicher Beförderungsleistung. Hier gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen haften wir auch bei Teilnahme des Veranstalters oder seiner Vertreter an diesen Sonderveranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichten oder im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages auf maximal die Höhe des jeweils vereinbarten Honorars begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich sonstiger Sachschäden durch den Veranstalter oder durch deren Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber dem Veranstalter hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist damit ausgeschlossen.
8.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden und dessen Gäste/Mitarbeiter sowie alle anderen Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein allgemein guter Gesundheitszustand und eine ausreichende Kondition vorhanden sein müssen.
8.3 Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind.
8.4 Soweit der Veranstalter in Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des entsprechenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen.
Der Veranstalter ist insbesondere nicht verpflichtet die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von dem Veranstalter beauftragte Dritte sind im Verhältnis vom Veranstalter zu dem Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von dem Veranstalter.
09. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10. Gerichtsstand Für den Fall, dass entgegen unseren Bemühungen doch einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein sollte, gilt folgendes:
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
11. Veröffentlichung von Bildmaterial etc. Bei Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich bereit, dass wir Bildmaterial/Videos auf denen Sie sichtbar dargestellt sind, zu eigenen Werbezwecken nutzen können, z.B. auf unserer eigenen Website, in Printmedien oder TV. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, die Veranstaltung auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto- Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des sachlichen, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs.
Vollständige Namen oder Adressen der Kunden werden nur auf deren Wunsch hin und mit schriftlicher Einverständniserklärung weitergegeben. Der Veranstalter behält sich ein Einspruchsrecht für eine nicht vertraglich eingeräumte Nutzung und Verbreitung von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder Dritte ausdrücklich vor.
12. Geistiges Eigentum 12.1 Die Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Veranstalters. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisation der Ideen des Veranstalters ist kostenpflichtig und bedarf der vorhergehenden ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
12.2 Ist der Vertragspartner des Veranstalters selbst Kaufmann, so verpflichten sich beide Vertragsparteien, über die vereinbarten Honorare und Konditionen keinem Dritten gegenüber Auskunft zu geben, es sei denn, dies wird gestattet. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Der Veranstalter ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
13. Sonstiges Alle Angaben in unseren Prospekten oder sonstigen Medien werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen veröffentlicht. Die angegebenen Details entsprechen dem Stand bei Erstellung. Für eventuelle Druck- oder Rechenfehler wird nicht gehaftet. Angebots- und Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Ihre Daten werden, soweit erforderlich, nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert. Auf eine gesonderte Zustimmung verzichtet der Kunde ausdrücklich. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung unserer Veranstaltungsunterlagen -gleich ob zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken- bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. So müssen Sie z.B. mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen, wenn Sie unsere Unterlagen ohne unsere schriftliche und ausdrückliche Erlaubnis für private Veranstaltungen zweckentfremden. Verstöße gegen diese Copyrightbestimmungen werden grundsätzlich verfolgt; der Strafrahmen reicht hierbei bis zu zwei Jahren Haft bzw. ersatzweise Geldstrafe.
Stand: 04/06